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   BVerwG, 26.01.1988 - 3 B 40.87   

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BVerwG, 26.01.1988 - 3 B 40.87 (https://dejure.org/1988,10816)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1988 - 3 B 40.87 (https://dejure.org/1988,10816)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1988 - 3 B 40.87 (https://dejure.org/1988,10816)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antragsberechtigung für Vertreibungsschäden - Wirtschaftliches Eigentum an Grundvermögen durch einen behaupteten mündlichen Übergabevertrag - Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen für die Begründetheit eines Prozesskostenhilfeantrags

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  • BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 55.77

    Teilbescheid über die einheitliche Schadensfeststellung eines Ausgleichsamtes zu

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1988 - 3 B 40.87
    Dabei haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums und dem dazu im Einzelfall anzulegenden Prüfungsmaßstab im angestrebten Revisionsverfahren noch grundsätzliche Rechtsfragen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erheblich werden könnten, die durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Fragenkomplex noch nicht geklärt sind (vgl. dazu Urteile vom 4. September 1969 - BVerwG 3 C 101.67 - <ZLA 1969, 330>, vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - , vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - <ZLA 1975, 120> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ; ferner Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 58.83 ).
  • BVerwG, 12.03.1975 - III C 5.73

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1988 - 3 B 40.87
    Dabei haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums und dem dazu im Einzelfall anzulegenden Prüfungsmaßstab im angestrebten Revisionsverfahren noch grundsätzliche Rechtsfragen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erheblich werden könnten, die durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Fragenkomplex noch nicht geklärt sind (vgl. dazu Urteile vom 4. September 1969 - BVerwG 3 C 101.67 - <ZLA 1969, 330>, vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - , vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - <ZLA 1975, 120> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ; ferner Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 58.83 ).
  • BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 58.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1988 - 3 B 40.87
    Dabei haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums und dem dazu im Einzelfall anzulegenden Prüfungsmaßstab im angestrebten Revisionsverfahren noch grundsätzliche Rechtsfragen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erheblich werden könnten, die durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Fragenkomplex noch nicht geklärt sind (vgl. dazu Urteile vom 4. September 1969 - BVerwG 3 C 101.67 - <ZLA 1969, 330>, vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - , vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - <ZLA 1975, 120> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ; ferner Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 58.83 ).
  • BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1988 - 3 B 40.87
    Dabei haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums und dem dazu im Einzelfall anzulegenden Prüfungsmaßstab im angestrebten Revisionsverfahren noch grundsätzliche Rechtsfragen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erheblich werden könnten, die durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Fragenkomplex noch nicht geklärt sind (vgl. dazu Urteile vom 4. September 1969 - BVerwG 3 C 101.67 - <ZLA 1969, 330>, vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - , vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - <ZLA 1975, 120> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ; ferner Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 58.83 ).
  • BVerwG, 04.09.1969 - III C 101.67

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Verlust eines landwirtschaftlichen und

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1988 - 3 B 40.87
    Dabei haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums und dem dazu im Einzelfall anzulegenden Prüfungsmaßstab im angestrebten Revisionsverfahren noch grundsätzliche Rechtsfragen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erheblich werden könnten, die durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Fragenkomplex noch nicht geklärt sind (vgl. dazu Urteile vom 4. September 1969 - BVerwG 3 C 101.67 - <ZLA 1969, 330>, vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - , vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - <ZLA 1975, 120> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ; ferner Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 58.83 ).
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